Holzheizung ≥ 100 kW und Mikronetze
Zeitraum:
Kategorie:
Themenbereiche:
Bundesland:
Zielgruppe:
Unternehmen (KMU, GU)
Fördergegenstand:
- Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden, sowie Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Fördervoraussetzungen:
(Auszug):
- Mindest-Investition: € 10.000, jährliche Mindest-CO2-Einsparung: 4 Tonnen
- Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundlich bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht, Anlage muss überwiegend betrieblich genutzt werden.
- Über die behördlich vorgeschriebenen Emissionsauflagen hinaus sind die Emissionskriterien der Umweltzeichen Richtlinie 37 – „Holzheizungen“ idgF und die nachfolgenden Grenzwerte für Staub und NOx dauerhaft einzuhalten und nach Projektumsetzung mittels Messgutachten nachzuweisen.
- Abgasverlust bei Nennlast gemäß Messgutachten maximal 13 %
- Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung ≤ 500 kW muss ein Typenprüfbericht für den Kessel vorliegen.
- Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung > 500 kW und Anlagen mit einer Nennwärmeleistung ≤ 500 kW ohne gültigen Typenprüfbericht muss im Zuge der Endabrechnung ein Gutachten inkl. Messbericht eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros vorgelegt werden.
Förderumfang:
- Max. 30 % der förderbaren Investitionsmehrkosten, max. € 1.500 pro ein-gesparter Tonne CO2, max. € 4,5 Mio. pro Projekt
- Zuschläge:
- 5 % Nachhaltigkeitszuschlag
- 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen
Art der Einreichung:
- Laufende Einreichung bei der KPC
- Antragstellung vor Projektstart
Trotz unserer Bemühungen, alle Förderungen so aktuell wie möglich zu halten und alle Informationen zu kontrollieren, sind die Angaben zu den einzelnen Förderungen ohne Gewähr.