Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Zeitraum:
Kategorie:
Themenbereiche:
Bundesland:
Zielgruppe:
Unternehmen (KMU, GU)
Fördergegenstand:
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen, die keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind, zB Lärmschutzmaßnahmen, Vermeidung und Verringerung klimarelevanter Gase, Pilot- oder Demonstrationsanlagen oder Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab
Fördervoraussetzungen:
- Mindest-Investition bei Lärmschutzmaßnahmen: € 35.000
- Sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen und in Zusammenhang mit dem förderbaren Vorhaben stehen, werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet.
Förderumfang:
- Max. € 4,5 Mio. pro Projekt
- Lärmschutzmaßnahmen bzw. Vermeidung und Verringerung klimarelevanter Gase
- Max. 30 % (abhängig von der Art der Maßnahme)
- Zuschlag: 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen
- Demonstrationsanlagen
- Max. 40 % der Investitionsmehrkosten
- Zuschlag: 10 % für Ökoinnovationen
Art der Einreichung:
- Laufende Einreichung bei der KPC
- Antragstellung vor Projektstart
Trotz unserer Bemühungen, alle Förderungen so aktuell wie möglich zu halten und alle Informationen zu kontrollieren, sind die Angaben zu den einzelnen Förderungen ohne Gewähr.