Wärmepumpen ab 100 kW thermische Leistung
Zeitraum:
Kategorie:
Themenbereiche:
Bundesland:
Zielgruppe:
Unternehmen (KMU, GU)
Fördergegenstand:
- Elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozess-wärme oder die Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle
Fördervoraussetzungen:
- Mindest-Investition: € 10.000
- Jährliche Mindest-CO2-Einsparung: 4 Tonnen
- Wärmepumpen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht.
- Eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss GWP von weniger als 2.000 (Bestimmung nach 5.IPCC Sachstandsbericht) aufweisen.
- Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage mindestens 3,8
- Sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen und in Zusammenhang mit dem förderbaren Vorhaben stehen, werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet.
Förderumfang:
- Max. 20 % der förderbaren Investitionsmehrkosten, max. € 1.125 pro eingesparter Tonne CO2, max. € 4,5 Mio. pro Projekt
- Zuschläge:
- 10 % für Wärmepumpen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
- 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen
Art der Einreichung:
- Laufende Einreichung bei der KPC
- Antragstellung vor Projektstart
Trotz unserer Bemühungen, alle Förderungen so aktuell wie möglich zu halten und alle Informationen zu kontrollieren, sind die Angaben zu den einzelnen Förderungen ohne Gewähr.